Unverheiratete Paare sollten sich vertraglich einigen, wie sie im Falle einer Trennung mit der Baufinanzierung verfahren wollen. Dies ist zwar ein eher unromantisches Thema, erspart im Nachhinein aber jede Menge Ärger. Inhaltlich sollte klar sein, wer in welchem Umfang in welcher Art und Weise das Haus finanziert hat, wie die Schulden verteilt sind usw. Wer sein Eigentumsrecht wahren will, sollte sich außerdem ins Grundbuch eintragen lassen, auch wenn er den geringeren finanziellen Beitrag leistet.
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