Grundschuldverkäufe, welche bei der Baufinanzierung über eine Bank in der Regel anfallen, sind eine notwendige Sicherheit für die Bank, die dadurch im Falle der Zahlungsunfähigkeit damit Zugriff auf die Immobilie besitzt und im äußersten Fall damit die Zwangsvollstreckung einleiten kann.
Grundschuldabtretung
Wer seine Immobilie nun verkaufen will, steht vor der Frage, ob er die bisher getilgten Schulden aus dem Grundbuch löschen lassen möchte. Diese ist zwar möglich, jedoch auch mit erheblichen Kosten für Notar- und Grundbuchgebühren verbunden und betreffen sowohl Verkäufer als auch Käufer. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung zur Löschung. Günstiger hingegen ist die Variante der Grundschuldabtretung, bei der die Grundschulden bestehen bleiben und so von der finanzierenden Bank des Käufers weiter genutzt werden können.
Hohe Ersparnis
Selbst wenn es sich um ein anderes Geldinstitut als dem des Verkäufers handelt, ist dies ohne weiteres möglich. Grundschulden können stets von Bank zu Bank weitergereicht werden. Mit der Grundschuldabtretung bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen und erhält an dieser Stelle ein Vermerk über die Weitergabe an die finanzierende Bank des Käufers. Hierfür entstehen bei einer Immobilie mit einem Wert von etwa 150 000 Euro Kosten in Höhe von 300 Euro. Würde man deren Löschung der Grundschuld veranlassen, wäre ein Betrag von 300 Euro fällig, hinzu kämen weitere 600 Euro für Notar- und Amtsgebühren. Läuft die Finanzierung von Käufer und Verkäufer über dieselbe Bank, können die Konditionen sogar noch günstiger sein. Bankkunden sollten sich bei ihrer Bank genau über die Möglichkeiten informieren.
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