Das Haus ist noch nicht abbezahlt, ein Partner stirbt und der andere muss verkaufen. Dies ist leider schon einigen Eigentümern passiert. Aber so einem Debakel kann man auch aus dem Weg gehen.
Absicherung der HInterbliebenen
Das Stichwort hier heißt verbundende Risikolebensversicherung. Wird diese rechtzeitig abgeschlossen, kann sie im Todesfall dem Hinterbliebenen dazu dienen, den Rest der Grundschuld abzubezahlen und das Eigentum zu behalten. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Lebensversicherung wird hier also nur in einem, nämlich dem ersten Todesfall gezahlt.
Formalitäten
Die verbundende Risikolebensversicherung wird immer von zwei Leuten geführt. Man verpflichtet sich hierbei vertraglich zu einer monatlich vereinbarten Zahlung, die von der Dauer des abgeschlossenen Vertrages abhängt. Wenn man nur eine Deckung der Hypothek wünscht, dann ist es auch möglich, eine Restschuldversicherungg abzuschließen. Diese hat die besondere Eigenschaft, dass die zu zahlenden Beiträge über die Zeit weniger werden, da gleichzeitig zur Laufzeit ebenfalls die Schulden für die Hypothek abgezahlt werden müssen.
Zeit- und Tilgungsrahmen
Als Faustregel gilt, das vier- bis fünffache Jahreseinkommen als Versicherungssumme zu wählen. Die Laufzeit sollte man an der eigenen Familienplanung orientieren. Es reicht, die Risikolebensversicherung bis zu dem Zeitpunkt abzuschließen, wo eventuell vorhandene Kinder finanziell nicht mehr auf ihre Eltern angewiesen sind.
Vorsicht bei gemachten Angaben: alle diese müssen zutreffen. Risikokunden müssen mit einem höheren monatlichen Beitrag rechnen, Beispiel Raucher/Nichtraucher. Werden Angaben über den eigenen Gesundheitsstand verfälscht oder nicht ehrlich angegeben, kann im Falle eines Todes an eben diesen Krankheiten die Versicherung eine Auszahlung der Versicherungssumme verweigern.
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